Zugegeben, die Entscheidung ist nun ein Jahr her [1]. Mittlerweile ist aus Lyoness auch „Cashback World“ und „Lyconet“ geworden. Und, dass der Oberste Gerichtshof früher oder später die herrschende Meinung der Untergerichte, die Premiummitgliedschaften von Lyoness seien ein Schneeballsystem, bestätigen wird, ist auch nicht überraschend.
Bemerkenswert ist jedoch, dass der Oberste Gerichtshof die Meinung vertritt, erhaltene Mitgliedsvorteile müssen nicht zurückbezahlt werden. Jedoch, wenn man richtig argumentiere, so könnte man eventuell Freundschaftsbonus und Cash-Back behalten.
Lyoness ist ein Schneeballsystem
Der Oberste Gerichtshof schlussfolgerte, dass die vielfältigen Prämien von Lyoness einen Anreiz schaffen sollen, dass ein Premiummitglied insbesondere auch möglichst viele weitere Premiummitglieder anwerben soll. Dies werde deutlich etwa bei der Treueprämie. Hier sind zuerst vier weitere direkt geworbene Premiummitglieder mit zumindest je einer Einheit erforderlich, um diesen Mitgliedsvorteil beziehen zu können. Zur Erinnerung: Man kann allein durch Anzahlungen von insgesamt € 2.000,- auf Gutscheine ein Premiummitglied werden, der Kauf von Waren oder Dienstleistungen sind nicht erforderlich.
Laut dem Gerichtshof bedeutet das nun,dass Lyoness ein Schneeballsystem betreibt, bei dem der Verbraucher eine Vergütung überwiegend durch das Einführen neuer Verbraucher in das System erzielen kann (und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten – Ziffer 14 Anhang UWG).
Cash-Back und Freundschaftsbonus zurückzuzahlen?
In der Rechtsache selbst musste der Kläger alle erhaltenen Mitgliedsvorteile, darunter auch Cash-Back und Freundschaftsbonus, an Lyoness zurückzahlen. Der Oberste Gerichtshof merkte aber an, dass, wenn man sich auf eine Teilnichtigkeit der Premiummitgliedschaft beruft, man Cash-Back und Freundschaftsbonus nicht unbedingt zurückzahlen müsste.
Scheinbar sieht der Oberste Gerichtshof selbst genug Gründe für eine Differenzierung zwischen Cash-Back und Freundschaftsbonus der einfachen Mitgliedschaft und den erweiterten Vorteilen der Premiummitgliedschaft.
Im konkreten Fall kam zwar der Tipp des Obersten Gerichtshofes leider zu spät, aber was für die Lyoness Premiummitgliedschaft gilt, sollte in Zukunft auch für Lyconet Marketer gelten, sodass es gut ist diesen Tipp des Obersten Gerichtshofes im Hinterkopf zu bewahren.
____